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Pflege in Salzhausen
Pflege in SalzhausenBetreutes Wohnen › Pflegegeldrechner
Ermitteln Sie den Anspruch auf Pflegegeld für sich oder Ihren Angehörigen

Pflegegeldrechner

Im Jahr 2017 wurde das Pflegesystem umgestellt und die Pflegestufen werden durch die sog. Pflegegrade ersetzt. Anspruch auf Pflegegeld besteht, sobald ein Pflegebedürftiger in häuslicher Umgebung von seinen Angehörigen oder anderen Personen gepflegt wird. Nutzen Sie den nachfolgenden Rechner, um die Höhe des Pflegegeldes zu ermitteln.

Rechner

Berechnungsjahr:

Pflegegrad:

Rechnungsbetrag in EUR
(ambulanter Pflegedienst)

Ergebnis der Berechnung

Pflegegeldanspruch
Sachleistungsanspruch
(ambulanter Pflegedienst)
Sachleistungsverbrauch
Pflegegeld


Leistungen tabellarisch

Leistungen Pflegegrad
Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5
Pflegegeld - 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Pflegesachleistungen - 689 EUR 1298 EUR 1612 EUR 1995 EUR
Entlastungsbetrag
ambulant (zweckgebunden)
125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Leistungsbetrag
(vollstationär)
125 EUR 770 EUR 1262 EUR 1775 EUR 2005 EUR

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen Pflegegrad
Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5
Entlastungsbetrag 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR 125 EUR
Verhinderungspflege 1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR
Kurzzeitpflege Entlastungsbetrag
(bis 125 EUR) einsetzbar
1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR 1612 EUR
Tages-/ Nachtpflege Entlastungsbetrag
(bis 125 EUR) einsetzbar
689 EUR 1298 EUR 1612 EUR 1995 EUR

Ermittlung des Pflegebedarfs / Pflegebegutachtung

Zur Ermittlung des Pflegebedarfs stattet ein MdK-Begutachter dem Pflegebedürftigen einen Hausbesuch ab und nimmt eine Einschätzung vor. Er beurteilt dabei Selbständigkeit, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen des Betroffenen (6 neue Module), die aktuelle Versorgungssituation, den Wohnbereich und das Vorhandensein von Hilfsmitteln und den Umgang damit.

Bewertungsmodule für Beeinträchtigungen und Fähigkeitsstörungen

Modul 1: Mobilität


Kann der Betroffene ohne personelle Unterstützung eine bestimmte Körperhaltung einnehmen und wechseln und sich eigenständig fortbewegen?

  • Ausschließlich motorische Fähigkeiten werden bewertet
  • Nur körperliche Aspekte wie Kraft, Balance und Koordination werden berücksichtigt
  • Einsatz von Hilfsmitteln: kann der Betroffene selbständig damit umgehen?
  • Gewichtung: 10% bei Berechnung des Pflegegrades

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten


Beurteilung von kognitiven Funktionen und Aktivitäten wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern und Überprüfung der Fähigkeiten, sich mit seiner Umwelt auszutauschen:

  • Kann der Betroffene mit seinen Mitmenschen kommunizieren?
  • Erkennt er sie?
  • Kann er sich räumlich und zeitlich orientieren?
  • Kann er Situationen bewerten, Gefahren erkennen und Bedürfnisse kommunizieren?
  • Gewichtung: Modul 2 und 3: nur der jeweils höher gewichtete Punktwert -> 15 % bei Berechnung des Pflegegrades

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen


Bewertet werden Auffälligkeiten bei der Selbststeuerung:

  • Schädigt der Betroffene sich oder andere durch Aggression, ist er depressiv oder leidet er unter Ängsten?
  • Ist aufgrund der Verhaltensweisen personelle Unterstützung nötig?
  • Wie häufig des treten Symptome mit personellem Unterstützungsbedarf auf?

Modul 4: Selbstversorgung


Wie sieht es mit der Fähigkeit zur selbständiger Körperpflege, selbst zu essen, zu trinken und zum selbständigem Toilettengang aus?
  • Kann der Betroffene die Aktivität selbständig durchführen? (unabhängig davon, ob die Selbständigkeit aufgrund körperlicher oder mentaler Schädigungen eingeschränkt ist)
  • Gewichtung: 40% bei Berechnung des Pflegegrades

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen


Wie wird selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten medizinischen Anforderungen bewältigt?
  • Medikamenteneinnahme, Injektionen, Blutdruck-Messung, therapeutische Anwendungen
  • Pflege eines künstlichen Darmausgangs, regelmäßiges Einmalkathetisieren
  • notwendige Unterstützung bei regelmäßigen Terminen außer Haus (Arztbesuche, Physiotherapie)
  • Wie häufig ist personelle Unterstützung nötig?
  • Gewichtung: 20% bei Berechnung des Pflegegrades

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Wie wird die Fähigkeit zur selbständiger Gestaltung des Alltagslebens, Interaktion mit Personen im direkten Umfeld und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte außerhalb des direkten Umfeldes des Betroffenen beurteilt?
  • Kann der Betroffene den Tagesablauf nach individuellen Gewohnheiten und Vorlieben einteilen, bewusst gestalten und ggf. an äußere Veränderungen anpassen?
  • Gewichtung: 15 % bei Berechnung des Pflegegrades


Gewichtung der Module




Ermittlung des Pflegegrades


Pflegegrad 112,5 -26, 9 PunkteSelbständigkeit nur gering beeinträchtigt
Pflegegrad 227 - 47,4 PunkteSelbständigkeit erheblich beeinträchtigt
Pflegegrad 347,5 - 69,9 PunkteSelbständigkeit schwer beeinträchtigt
Pflegegrad 470 - 89,9 PunkteSelbständigkeit schwerst beeinträchtigt
Pflegegrad 590 - 100 PunkteBesondere Bedarfskonstellation vorhanden



Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr